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   SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05   

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SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05 (https://dejure.org/2005,16508)
SG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05 (https://dejure.org/2005,16508)
SG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - S 63 AS 3523/05 (https://dejure.org/2005,16508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Höhe des Regelsatzes nach dem SGB II, Berücksichtigung einer Warmwasserpauschale als Regelleistung, Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen vom Einkommen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Kontrolle, ob der gesetzliche Rahmen eingehalten wurde, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und ob die der Festsetzung zugrunde liegenden Wertungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind (BVerwGE 94, 326, 331; 102, 366, 368).

    Sofern Regelsätze durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden, unterliegt diese jedenfalls keiner intensiveren Gerichtskontrolle als eine Verwaltungsvorschrift (BVerwGE 102, 366, 368).

    Das somit zur Anwendung gebrachte Statistikmodell ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als ein grundsätzlich geeignetes Bedarfsbemessungssystem anzusehen (vgl. BVerwGE 102, 366).

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Hilfeempfänger müssen danach lediglich mit denjenigen Mitteln ausgestattet werden die zu einer bescheidenen, am Lebensstandart wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungsgruppen orientierten Lebensführung benötigt werden (BVerwGE 94, 326, 333).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Kontrolle, ob der gesetzliche Rahmen eingehalten wurde, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und ob die der Festsetzung zugrunde liegenden Wertungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind (BVerwGE 94, 326, 331; 102, 366, 368).

    Soweit dagegen sinngemäß vorgebracht wird, dass mit den neuen Regelleistungen eine Kürzung der empirisch ermittelten Ausgaben um fast ein Drittel und damit eine unzulässige soziale Ausgrenzung einhergehe (Münder, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 20 Rn. 29), so ist diesem Vorbringen entgegenzuhalten, dass sich der Gesetzgeber lediglich an einer bescheidenen und dem Lebensstandard wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise entsprechenden Lebensführung zu orientieren hat (BVerwGE 94, 326, 333).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Bei der Einschätzung dieser Mindestvoraussetzungen kann der Gesetzgeber auch die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen berücksichtigen (BVerfGE 87, 153, 170; 40, 121, 133).

    Im Rahmen einer solchen Typisierung ist das Existenzminimum allerdings grundsätzlich so zu bemessen, dass es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt (BVerfGE 87, 153, 172).

    Die Bundesregierung hat zwar vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren zur Steuerfreiheit des Existenzminimums die Ansicht vertreten, dass die einmaligen Leistungen der Sozialhilfe seit dem Jahre 1986 durchschnittlich etwa 20 % des Regelsatzes betragen hätten (BVerfGE 87, 153, 174), so dass zunächst festzustellen bleibt, dass die Erhöhung des Regelsatzes jedenfalls nicht den Verlust sämtlicher einmaliger Beihilfen ausgleicht.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Dabei liegt es jedoch grundsätzlich in der Entscheidung des Gesetzgebers, auf welche Weise er diesem Verfassungsgebot nachkommt und in welchem Umfang er unter Berücksichtigung der anderen Staatsaufgaben und der vorhandenen finanziellen Mittel soziale Hilfeleistungen gewährt (BVerfGE 40, 121, 133).

    Bei der Einschätzung dieser Mindestvoraussetzungen kann der Gesetzgeber auch die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen berücksichtigen (BVerfGE 87, 153, 170; 40, 121, 133).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Soweit der Gesetzgeber mit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II auf eine bereits bezogene gesetzliche Leistung eingewirkt und die Dauer ihrer Gewährung verkürzt hat, sind solche Eingriffe mit unechter Rückwirkung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 97, 378, 389).

    Zwar ist das Interesse der Kläger am Fortbestand einer über lange Zeit bestehenden Rechtslage grundsätzlich hoch einzuschätzen (BVerfGE 97, 378, 388).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Der Gesetzgeber hat lediglich zwingend zu beachten, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft (BVerfGE 82, 60, 80).

    Dabei ist es grundsätzlich zulässig, den Bedarf gruppenbezogen zu erfassen und eine vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung vorzunehmen (BVerfGE 82, 60, 91; 85, 264, 317).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Eine Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen kommt somit nur dann in Betracht, wenn Einkommen zur Erfüllung eines Unterhaltsanspruchs gepfändet worden ist, weil dann das Einkommen insoweit zur Bestreitung des Lebensunterhalts tatsächlich nicht zur Verfügung steht (BVerwGE 55, 148).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere Aufwendungen getrennt lebender Elternteile zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Kindern in Betracht kommen (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 20. Juni 2005, S 63 AS 3829/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, L 8 AS 57/05 ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Juni 2005, L 7 AS 261/05 ER).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04

    Haushaltsvorstand einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Mit der Festlegung auf jeweils neunzig Prozent des Regelsatzes für erwachsene Haushaltsangehörige hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Ausübung eines Umgangsrechtes; Nachweis

    Auszug aus SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05
    Die bisherige Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang insbesondere Aufwendungen getrennt lebender Elternteile zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Kindern in Betracht kommen (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 20. Juni 2005, S 63 AS 3829/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, L 8 AS 57/05 ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. Juni 2005, L 7 AS 261/05 ER).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94

    Sozialhilfe; Haushaltsgemeinschaft; Haushaltsvorstand; Generalunkosten des

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

  • SG Berlin, 04.05.2006 - S 101 AS 462/06

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen - Unterkunft und

    Das Sozialgericht Berlin hat dies - wie auch andere Sozial- und Verwaltungsgerichte - bereits mehrfach festgestellt (vgl. SG Berlin, Urt. v. 02.08.2005 -S 63 AS 1311/05 - Urt. v. 13. Dezember 2005 - S 63 AS 3523/05; Urt. v. 29. April 2005 - S 53 AS 1214/05; ;VG Bremen, Urt. v. 27. Januar 2006 - S 3 K 427/05, SG Schleswig, Beschl. v. 08.03.2005 -S 6 AS 70/05 ER, info also 2005, 178 ; SG Aachen, Urt. v. 15.06.2005 - S 11 AS 15/05 - SG Duisburg, Beschl. v. 21.10.2005 - S 2 (17) AS 147/05.).
  • SG Oldenburg, 08.08.2007 - S 44 AS 205/07
    Lediglich zur Behebung kleinerer Schäden sind Schönheitsreparaturen von der Regelleistung umfasst (vgl. SG Hannover, Urteil vom 7. Juni 2006 - S 50 AS 340/06; SG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2005 - S 63 AS 3523/05).
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